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Umstellung auf HanseBrief ist schnell und einfach!

Wenn ihr Unternehmen ein Kunde der Elbkurier GmbH ist und sie die jüngste Ankündigung darüber erfahren haben über die Veränderung des Unternehmens, dass ein vorläufiges Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eingeleitet wurde. Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 495/11 dann sollten Sie jetzt genau den Sachverhalt prüfen und ggf. von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. HanseBrief bietet allen Kunden im Großraum Hamburg eine bundesweite Zustellalternative ab einer Abholmenge von 150 Briefen pro Abholung.

Deutsche Post erleidet Schlappe beim E-Postbrief

Die Deutsche Post darf insbesondere nicht damit werben, dass der E-Postbrief ein vollwertiger Ersatz für den herkömmlichen Brief ist. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Die Deutsche Post hatte unter anderem damit geworben, dass der E-Postbrief “so sicher und verbindlich wie der Brief” sei und er zudem “die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet” übertrage. Aus diesem Grunde wurde sie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt.
Das Landgericht Bonn hat sich mit Urteil vom 30.06.2011 (Az. 14 O 17/11) der Ansicht der Verbraucherschützer angeschlossen. Es hat entschieden, dass die Deutsche Post diese Aussagen nicht machen darf. Die Werbung erweckt nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich mit dem E-Postbrief versendet werden können. Dies ist jedoch nicht immer zutreffend.
In einigen Fällen ist für eine rechtsverbindliche Erklärung die Schriftform zwingend vorgeschrieben, etwa bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrages. Der Brief muss dabei eigenhändig unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, gilt die Erklärung als nicht abgegeben. Das Schriftformerfordernis kann bei der elektronischen Kommunikation nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht beim E-Postbrief jedoch nicht. Verbraucher können durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden. Infolgedessen liegt nach der Auffassung des Landgerichtes Bonn eine Irreführung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 15.08.2011

TNT Post möchte nur noch an 3 Werktagen Briefe..

Der TNT Konzernchef Peter Bakker berichtet in einer deutschen Tageszeitung er möchte nur noch an drei Werktagen die Woche Briefe zustellen lassen. Zitat: Gregor Morauf: Holland hat eine Zustellfläche von 41.528 km² zum vergleich Niedersachsen 47.624,22 km² da hat Herr Bakker sich offensichtlich komplett übernommen um im deutschen Markt mithalten zu können.

HanseBrief ist am Start (30.06.09):

-seit Beginn unserer Buisness Division Brief haben wir eine Reklamtionsqoute von fantastischen 0,00%. Dieses ist das Ergebnis unser erstklassigen Vorbereitung und Durchführung. HanseBrief möchte sich bei allen Beteiligten herzlich bedanken.

HanseBrief 5 Monate als PP Anbieter (16.09.09)

-HanseBrief ist jetzt 5 Monate vor den Toren Hamburgs mit der Zustellung von Post & Paketsendungen beschäftigt. Geschäftsführer Gregor Morauf bestätigt unsere Zustell-Performance ist grandios, wir haben bisher noch keine Reklamationen erhalten. Damit das so bleibt, werden wir weiter hart an unser Dienstleistung arbeiten und immer nah am Kunden sein. Wir wissen, dass Kunden guten Service schätzen. Die Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle.